Immer diese Sozialschmarotzer!

Kategorie: Kurzmeldungen Erstellt: Dienstag, 03. August 2021 Drucken

Inzwischen ist der Grad der Hetze gegen Menschen, die von Transferleistungen leben, kaum noch erträglich. Gut, gegen Sozialgeldempfänger wurde schon immer gehetzt, besonders gegen Menschen mit Migrationshintergrund. Das ist in Wohlstandsländern so etwas wie ein Volkssport. Aber muss das wirklich sein?

Sozialneid

Im Netz kursiert immer wieder ein Meme, das eigentlich wohl auf die geringe Bemessung des Mindestlohns abzielt, jedoch sich in den Kommentarspalten stets zu einer Bashing-Arie gegen Bezieher von Transferleistungen (Alg2 / "Hartz IV") entwickelt. Das Bild stellt eine Rechnung vor, nachdem ein Mindestlohnempfänger angeblich trotz z.T. "schwerster Arbeit" weniger verfügbares Einkommen hat als ein ALG2-Empfänger. Ob das in Stuttgart oder München zutrifft, kann ich nicht sagen, aber bei uns im Norden stimmt das jedenfalls so nicht.

Wo ich wohne, bekommt ein ALG2-Empfänger den Regelsatz zzgl. Unterkunftkosten inkl. angemessener kalter Nebenkosten sowie warmer Nebenkosten (Heizkosten/12.600 kwh, Warmwasser). Die Stromkosten (ca. € 50,-) sind vom  ALG2-Regelsatz zu tragen. Kindergeld wird bei Bedarfsgemeinschaften als Einkommen angerechnet und mindert den Anspruch. Stellen wir die Einkommensituation wie im Memebild einmal gegenüber, dabei sind natürlich regionale Unterschiede möglich (z.B. Mietspiegel).

1) Empfänger von ALG2-Leistungen, alleinstehend, Mietwohnung in Schleswig-Holstein

€ 446,- Regelsatz f. alleinstehende Person [1]
€ 337,- max. angemessene Kaltmiete bei max. 50 qm [2]
€ 108,50 angem. Nebenkosten kalt [3]
€  61,50 angem. Heizkosten bei 12600 kwh / 1050l Heizöl [4]

€ 953,- monatl. Transferleistungen

  • Ãœbernahme der KV-Beiträge
  • Befreiung vom Rundfunkbeitrag
  • Keine Rentenpunkte
  • Keine Vermögenswirksame Leistung
  • Kein Urlaub (bzw. nur auf Antrag), da Residenzpflicht
  • Keine freie Berufs- und Wohnortwahl

2) Mindestlohnempfänger (€ 9,60/h) bei 37 Wochenstunden (160h/mtl.) mit Bruttoeinkommen von € 1536,- (zzgl. VWL € 100,- mtl.), alleinstehend, Mietwohnung in Schleswig-Holstein

€ 1102,78 netto Einkommen mtl. [5]
abzüglich
€ 337,- max. angemessene Kaltmiete bei max. 50 qm [2]
€ 108,50 angem. Nebenkosten kalt [3]
€ 61,50 angem. Heizkosten bei 12600 kwh / 1050l Heizöl [4]
€ 17,50 Rundfunkbeitrag [6]

€ 578,28 frei verfügbares Einkommen, zzgl. VWL (€ 100,-) entspr. dem Regelsatz + € 132,28 (zzgl. VWL)

  • evtl. Wohngeld bei höherem Mietzins
  • KV-Beiträge beglichen
  • Rentenpunkte-Erwerb
  • Anwartschaft auf ALG1 bei Jobverlust
  • Vermögenswirksame Leistung 50%
  • Urlaub (bzw. nur auf Antrag)
  • Freie Berufs- und Wohnortwahl
  • Bei Familien zzgl. Kindergeld

Es ist natürlich unstrittig, dass der Mindestlohn in Deutschland ein schlechter Witz ist, keine Frage. Dabei bewegt sich dieser im europäischen Vergleich noch im oberen Drittel [7] bei vergleichsweise günstigen Lebenshaltungskosten. Dieser Mindestlohn (!) sichert somit das Existenzminimum. Das tut das ALG2 auch, nur in geringerem Umfang. Es sei dazu gesagt, dass ein Mindestlohnempfänger, der durch seine Arbeit das Existenzminimum nicht erwirtschaften kann, Anspruch auf ergänzende Leistungen hat, also keinesfalls weniger bekommt als ein ALG2-Empfänger.

Diese Vergleiche, die im Grunde nichts anderes sagern als: "Schau nur, der faule Arbeitslose da bekommt mehr als du!" sind zutiefst unethisch und unmoralisch obendrein. Es dürfte wohl außer Frage stehen, dass 9 von zehn arbeitsfähigen (!) ALG2-Empfängern nichts lieber tun würden, als für ihren Lebensunterhalt zu arbeiten. Es besteht also kein Grund, sie als Beispiel heranzuziehen.

Wer gegen den Mindestlohn kämpft, sollte sich vielleicht darauf verlegen, diesen mit dem MAXIMALLOHN zu vergleichen, so zum Beispiel bei IGM-Chef Huber mit ca. € 21666,- mtl. (das entspricht dem 20-fachen des Mindestlohns) oder bei den drei Vorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, die 2017 zusammen ca. € 900000,- jährlich einstrichen [9]. Auch ein Arbeitsvermittler geht immerhin noch mit € 3665,- mtl. raus [10]

Das sind Vergleichswerte, die angemessen sind, um die Unzulänglichkeit des Mindestlohnes anzuprangern.

Nicht die Armen sind es, die sich am Staate gütlich tun, sondern die Verwalter der Armut sind es!

Armut

Quellennachweise, gesehen am 03.08.2021

[1] https://www.hartziv.org/regelbedarf.html#wie-hoch-ist-der-hartz-iv-regelsatz-2021
[2] https://www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/fileadmin/download_internet/Jugend_Soziales_Gesundheit/Sozialhilfe/Richtwerttabelle_fuer_die_Pruefung_der_abstrakten_Angemessenheit_von_Unterkunftskosten.pdf
[3] https://www.heimhelden.de/nebenkosten-pro-qm
[4] https://www.hartziv.org/unterkunft-und-heizung/heizkosten-brennstoffbeihilfe.html / https://www.fastenergy.de/heizoelpreise/heizoelpreise-1-SH.htm
[5] https://www.steuerklassen.com/brutto-netto-rechner/
[6] https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/zahlung/index_ger.html
[7] https://www.arbeitsrechte.de/mindestlohn-europa/
[8] https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/gewerkschaftergehaelter-gut-bezahlt-aber-nicht-reich-1.468149
[9] http://biaj.de/images/2017-03-02_ba-vorstandsbezuege-2005-2017.pdf
[10] https://www.glassdoor.de/Gehalt/Bundesagentur-f%C3%BCr-Arbeit-Geh%C3%A4lter-E930843.htm

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