Die BRD GmbH Lüge

Kategorie: MfS News Erstellt: Montag, 17. August 2020 Drucken

(von Olaf Francke)
Ich muss ehrlich sagen, mir gehen diese Reichsbürger mit ihrem BRD Treuhand Gelaber ein bisschen auf die Nerven. Die glauben doch echt, das die BRD eine GmbH sei. Lächerlich! Denn FAKT ist, dass die BRD illegitime Ansprüche als Nachfolgerin des Deutschen Reiches stellt.

Die BRD GmbH Lüge

Überall in deutschen Landen, speziell in der preußischen Spree-Metropole, tut man kund, Deutschland stünde unter treuhänderischer Verwaltung einer gewissen "BRiD GmbH" und die Menschen, die da so eifrig auf Plätzen und Alleen das Wort ans gemeine Volk richten, werden nicht müde, die Wiederauferstehung des "Deutschen Reiches" herbeizureden. Dabei ist das natürlich völkerrechtlich und nach dem Handelsgesetz vollkommener Unsinn.

Tatsächlich ist Deutschland nämlich seit der Überführung des Reichsgebietes und seines Inventars sowie Personals eine Aktiengesellschaft, namentlich die DEUTSCHES REICH ACTIEN-GESELLSCHAFT (AG). Bereits 1888 nämlich hat mein Urgroßvater (mütterlicherseits) dem Kaiser bei der feierlichen Ausgabe der Aktienbriefe daselbst die Hand schütteln dürfen und Anteile gezeichnet. Ich bin noch heute im Besitz einer Aktie, die bis dato nicht gekänzelt wurde. Diese Aktie über 100,- Mark ist der einzig erhaltene Anteilsschein und stellt damit faktisch das Aktienkapital der Firma.

Deutsches Reich Actien Gesellschaft
(Anmerkung: Wer sich ein Faksimile des Wertpapiers
gern ausdrucken und in die Stube hängen möchte,

der findet eine DinA4 Version in hoher Auflösung unter diesem Link:
https://www.der-stoerenfried.de/images/deutschesreich_a4.jpg)

Fest steht: Das Deutsche Reich gehört MIR! Es ergehen daher die in der Aktionärsversammlung vom 01. Januar 2017 beschlossenen AGB der revidierten Satzung der DEUTSCHES REICH ACTIEN-GESELLSCHAFT, welche ich hier noch einmal der Vollständigkeit halber bekanntmache.

Deutsches Reich Actien-Gesellschaft
Beschluss des Vorstandes
vom 01.01.2017

Auf der ersten Actionärsversammlung im Jahre 2017, abgehalten im Hotel Kaiserhof in Königsberg i.Pr., wurde von der Mehrheit der anwesenden Actionäre beschlossen:

  • 1. Der bisherige Vorstand, vertreten durch den Vorsitzenden Otto von Bismarck, wird entlastet.
  • 2. Neu gewählter Vorstandsvorsitzender ist der Mehrheitsactionär Olaf Francke. Er ernennt weitere geschäftsführende Vorstände und leitende Mitarbeiter.
  • 3. Die der Actionärsversammlung vorgelegte Original Actie von 1888 begründet das Fortbestehen der Firma seit Gründungsdatum und damit sämtliche Rechtsansprüche der Firma Deutsches Reich Actien-Gesellschaft.
  • 4. Das Betriebsgelände der Firma Deutsches Reich Actien-Gesellschaft umfasst das Deutsche Reich in den Grenzen vom 16. April 1871 zzgl. Deutsch-Afrika und Südseekolonien.
  • 5. Alle auf dem Betriebsgelände aufhältigen Personen mit der Staatsangehörigkeit "Deutsch" gelten fortan als Personal der Firma Deutsches Reich Actien-Gesellschaft.
  • 6. Alle auf dem Betriebsgelände ansässigen Unternehmen, Kaufleute und Gewerbetreibende gelten fortan als Tochterunternehmen der Firma Deutsches Reich Actien-Gesellschaft.
  • 7. Die Benutzung von Infrastruktur auf dem Betriebsgelände der Firma Deutsches Reich Actien-Gesellschaft zum geldwerten Vorteil ist dem Unternehmen gegenüber ab sofort abgabenpflichtig und wird dem Personal mit zehn v.H. ihres Bruttoarbeitsentgeltes in Goldmark berechnet.
  • 8. Arbeitsentgelte werden dem Personal direkt von Tochterunternehmen der Firma Deutsches Reich Actien-Gesellschaft ausgezahlt.
  • 9. Unternehmenssteuern jeder Art sind von den Tochterunternehmen der Firma Deutsches Reich Actien-Gesellschaft direkt an den Mutterkonzern abzuführen, zahlbar in Goldmark.
  • 10. Entscheidungen des Vorstandes sind unanfechtbar.

[Eine Ausfertigung des Beschlusses kann hier eingesehen werden (PDF): https://www.der-stoerenfried.de/images/epaper/drag_vs_001.pdf]

Vorstandsbeschluss DRAG 001

Aus diesem Grunde werde ich sämtliche Reichsbürger nun mit folgendem schriftlichen Wortlaut in Kenntnis setzen und de jure einen unmittelbaren Annahmeverzug begründen.


Sehr geehrter Herr XXX,
mit einigem Befremden musste ich bei Sichtung der Korresponden im weltweiten Zwischennetz zu Kenntnis nehmen, dass Sie sich als Reichsbürger resp. sogar als Angehöriger einer Reichsregierung bezeichnen und die Gesetze der sog. BRD GmbH ablehnen. Letzteres geschieht sogar zurecht, denn die BRD ist keinesfalls Nachfolgerin des Deutschen Reiches.

Zu Ihrer Kenntnisnahme führe ich an, dass seit dem 01. April 1888 das Deutsche Reich mit der Errichtung der wie folgt lautenden Firma: - DEUTSCHES REICH ACTIEN-GESELLSCHAFT - vollständig in deren Betriebsvermögen überging. Die Ausgabe der Anteilsscheine fand zum selben Datum unter Aufsicht der kaiserlichen Behörden statt. Ich selbst habe aus meinem Familienerbe einen derartigen Anteilsschein in meinem Besitz und bin zu der von mir nach der Satzung einberufenen Sonderaktionärsversammlung als einziger Anteilseigner erschienen. Gemäß Minoritätenklausel 3.1.4 der Satzung vom 01. April 1888 habe ich den bekannten Vorstand entlastet und einen neuen Vorstand gewählt. Seit dem 01. Januar 2017 stehe ich, lebender Mensch mit der Staatsangehörigkeit Deutsches Reich, der Deutsches Reich Actien-Gesellschaft vor.

Sie als Reichsbürger, im weiteren PERSONAL genannt, nutzen Infrastruktur auf dem Betriebstgelände der Deutsches Reich Actien-Gesellschaft. Die Nutzung von Grund und Boden sowie beweglichem Eigentum der Deutsches Reich Actien-Gesellschaft durch das Personal zum geldwerten Vorteil unterliegt einer Besteuerung, zu deren Beitreibung mich der Vorstand der Deutsches Reich Actien-Gesellschaft ermächtigt hat. Bis zur fakturierten Bemessung der in Anspruch genommenen Vorteile lege ich eine Sicherungssumme von 100.000 Goldmark fest (in Worten: einhunderttausend). Diese Summe ist unverzüglich dem Prokuristen auszuhändigen, gegebenenfalls ist ein Sicherheitsunternehmen aus der Deutsches Reich Firmengruppe mit dem Transport zu beauftragen, zu Ihren Lasten.

Sollten Sie der Zahlungsaufforderung, die Ihnen mit gesonderter Post zugeht, nicht Folge leisten, so sehe ich mich gezwungen gegen Sie und weitere Familienangehörige Erzwingungshaft im Zuchthaus anordnen zu lassen (dies beinhaltet auch die Arbeitspflicht). Helfen Sie mit, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden und zahlen Sie bitte umgehend. Eventuell zuviel gezahlte Beträge werden Ihnen in Form von Kriegsanleihen zurückerstattet.

Mit vorzüglicher Hochachtung
-Der Vorsitzende des Vorstandes-
(unleserlich)


Hier einige Fälle aus der gängigen Handelsrechtspraxis der Verwaltung der DEUTSCHES REICH ACTIEN-GESELLSCHAFT, die im öffentlichen Nachrichtenraum ordnungsgemäß publiziert wurden.

Verstöße gegen das Handelsrecht

FALL 1:
Ein typischer Lapsus, der uns stets aufs neue begegnet, ist die Vermengung von Gewerbe und Politik. Herr Juergen K. übersieht hier in seinen rechtsunsicheren Ausführungen, dass es a) keine Firmengesetze gibt, sondern allenfalls Statuten der Unternehmenssatzung und Beschlüsse des Vorstandes und b) dass es in Firmen keine Parlamente gibt, sondern allenfalls Betriebs- oder Aktionärsversammlungen. Auch kann die natürliche Person nicht zu einer "Pfandmasse" erklärt werden. Im Gegensatz zu der von Herrn K. unterstellten Unternehmensform ("GmbH") führt die Deutsches Reich Actien-Gesellschaft keine Personalpfändung durch, allenfalls der Besitz einer Person unterliegt dem Pfandrecht, so diese die ordnungsgemäß fakturierten Forderungen des Unternehmens nicht bedient. Die Ausführungen im weiteren zum Zustandekommen eines Vertrages offenbaren eine immanente Unkenntnis der Handelsgesetzgebung. Den Rest dieses wirren Vortrags lassen wir unkommentiert.

FALL 2:
Im vorliegenden Fall versucht die Frau W., die Hauptstadt der BRD per Abstimmung zu lokalisieren, interessant ist hier die Antwortmöglichkeit 4: Israel. Diese Stadt ist dem PERSONALBÜRO der Firma Deutsches Reich Actien-Gesellschaft nicht bekannt. Frau W. wurde davon in Kentnis gesetzt und in Form einer ordentlichen Abmahnung über mögliche personalrechtliche Konsequenzen bei etwaigen Wiederholungen hingewiesen. Die Angaben des Diskussionsteilnehmers Z., der Bonn als Verwaltungsort der Rechtstaatlichkeit bezeichnet, sind vorsätzlich verfälscht, hier agiert ein sogenannter "Troll", um die rechtmäßigen Ansprüche der Firma Deutsches Reich Actien-Gesellschaft zu konterkarieren. Seine Behauptung "BRD=Berlin" weisen wir auf das schärfste zurück, denn die BRD ist nicht Berlin, das mit Ausgabe der gezeichneten Actien am 01.04.1888 in das Betriebsvermögen der Firma Deutsches Reich Actien-Gesellschaft überging. Das Stadtgebiet von Berlin ist damit Teil unseres Betriebsgeländes geworden und kann somit nicht "Hauptstadt" vor irgendetwas sein. Richtig ist, dass der Verwaltungssitz der Firma Deutsches Reich Actien-Gesellschaft in Berlin ansässig ist.

FALL 3:
Der Herr Udo W. wurde von der Rechtsabteilung bereits wegen der Verbreitung geschäftsschädigender Pamphlete zum Gespräch im Mediationsraum der Personalstelle gebeten, zeigt sich jedoch nach wie vor uneinsichtig. Der Betriebsrat der Deutsches Reich Actien-Gesellschaft hat der fristlosen Kündigung des Personenvertrages bereits zugestimmt. Herr W. verliert seine Pensionsansprüche und wird mit einem Verbot der Benutzung des Weltzwischennetzes auf dem Betriebsgelände abgestraft.

Verstöße gegen das Seerecht

FALL 4:
Der Herr hier rechts im Bild, ein gewisser Schittke, maßt sich an, als "Reichskanzler und Prinz von Hannover und dem Haus Windsor" zu firmieren. Er hat eine - wie er sich selbst nennt - "Reichsritterpolizei" gegründet, um eine militaristische Exekutive zu bedienen. In der Firma Deutsches Reich Actien-Gesellschaft von 1888 gibt es weder einen Kanzler, noch Prinzen. Die Wortmarke POLIZEI haben wir zur Wahrnehmung hoheitlich-pekuniärer Interessen an eines unserer Tochterunternehmen ausgelagert. Unsere Rechtsabteilung bearbeitet diesen Fall akut, es ist davon auszugehen, das wir dieser Person in Bälde eine Unterlassungsverfügung zustellen werden, um die rechtsbrecherische Verwendung der Wortmarke REICH nachhaltig zu unterbinden. Wir sprechen in diesem Zuge eine deutliche Warnung an unsere Geschäftspartner aus. Diese Person ist NICHT LEGITIMIERT, Verträge im Namen der Firma Deutsches Reich Actien-Gesellschaft zu tätigen.

FALL 5:
Der Mensch Andreas aus dem (wahrscheinlich fiktiven) Hause Marschall schwadroniert hier fröhlich drauflos über Dinge, die er auf der internationalen Tuben-Unität in der einen oder anderen öffentlichen Vorlesungssendung aufgeschnappt hat. Natürlich gibt es KEINE VERFASSUNG, weder von 1871 noch 1919 noch sonstwann, sondern eine ordentliche SATZUNG, gemäß deren Statuten die Mitglieder des Vorstandes die Firma Deutsches Reich Actien-Gesellschaft führen. Außerdem gibt es gewisse AGB, Geschäftsordnungen und Durchführungsbestimmungen, die der ordentlich bestellte Vorstand umsetzt. Die sog. Grenzen, von denen der Weltzwischennetzbenutzer dort faselt, sind natürlich ebenso obsolet, denn in der Satzung der Firma Deutsches Reich Actien-Gesellschaft von 1888 ist das Betriebsgelände exakt umrissen. Ein gewisser Herr Genscher war nie für die Firma Deutsches Reich Actien-Gesellschaft tätig, weder als ordentliches Mitglied des Vorstandes, noch per Prokura. Auch in unseren Subunternehmen war eine solche Person nicht in leitender Funktion tätig.

FALL 6:
Im vorliegenden Falle kliert ein selbsternannter "Souverän" hohle Phrasen in das Weltzwischennetz, um sich hervorzutun. Er sieht sich als "Arbeitgeber" von Polizei und Bundeswehr. Der Mann hat Humor. Genauere Recherche unserer Lohnbuchhaltungabteilung hat ergeben, dass der Herr "Klier" keinesfalls die Personalkosten unseres Werkschutzunternehmens mit der Wortmarke POLIZEI verauslagte, sich also allenfalls in einem Zusammenhang "Arbeitgeber" nennen dürfte, der nahelegt, dass unser Personal Arbeit damit hat, solche Subjekte aus dem Verkehr zu ziehen. Besagter hält sich auch selbst für ein "machtvolles göttliches Wesen" und wurde in dieser Funktion an die Psychiatrie unserer firmeninternen Gesundheitsabteilung überstellt. Der leitende Betriebsarzt verordnete ihm unbezahlten Urlaub in der Villa Kunterbunt, wo er in seiner einteiligen Sommerjacke mit therapeutischer Selbstumarmungsfunktion durch den Garten hüpfen und sich seiner eigenen Göttlichkeit versichern darf.


Es sei angemerkt, dass die Fa. DEUTSCHES REICH ACTIEN-GESELLSCHAFT noch juristische Fachkräfte mit der Spezifizierung See- und Handelsrecht sucht, die i.R.e. provisionsbasierenden Tätigkeit derlei irregeleitete Angehörige des Personals durch kostenbeswehrte Abmahnungen wieder auf den rechten Weg bringen. Suchen Sie bitte Kontakt über unsere Rechtsabteilung.

 

 

 

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